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Eine zügige Praxiseinführung der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration hat Deutsche Tierschutzbund angemahnt. Die vorliegenden drei Alternativen seien sowohl tierschutzkonform als auch praktikabel und zudem bereits heute durchführbar, erklärte Verbandspräsident Thomas Schröder. Für ihn folgt daraus, dass eine weitere betäubungslose Kastration nicht länger akzeptabel ist. Die Alternativen müssten daher baldmöglichst und nicht erst 2019 angewendet werden.
Schröder lobte den Ende letzten Jahres von der Bundesregierung vorgelegten Bericht, in dem die Ebermast, die chirurgische Kastration mit Betäubung und die Immunokastration als geeignet eingestuft werden.
Auch in den Ländern wird die Arbeit der Bundesregierung gutgeheißen. Die geleistete Förderung umfangreicher Forschungsaktivitäten biete eine Grundlage, den notwendigen Umstellungsprozess weiter zu begleiten, heißt es in einem Entschließungsantrag für die Bundesratssitzung am 31. März.
Darin verweisen die Länder zugleich auf die nach ihrer Auffassung bestehenden Vorteile, die die Ebermast und die Immunokastration aus Tierschutzsicht gegenüber der chirurgischen Kastration mit Betäubung aufwiesen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, sich für EU-weit harmonisierte Vorgaben hinsichtlich eines Verbots der betäubungslosen Kastration von Ferkeln einzusetzen, um ein einheitlich hohes Tierschutzniveau zu erreichen und Wettbewerbsverzerrungen unter den Ferkelerzeugern zu vermeiden. AgE
(15.03.2017)