Landjugend gegen Siedlungsbau im Außenbereich

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Eine Änderung des Baurechts zum Bauen im Außenbereich ist beim Bund der Deutschen Landjugend (BDL) auf Kritik gestoßen. Die vom Verband monierte nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht ermöglicht es Gemeinden auch im ländlichen Raum, bis Ende 2019 am Ortsrand Bauland auszuweisen. Dabei dürfen bis zu 10 000 m2 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung im beschleunigten Verfahren ausgewiesen werden.
Nach Auffassung des BDL wird dadurch der Zersiedlung von Ortschaften und der Überbauung von Flächen Vorschub geleistet. Statt den Flächenverbrauch zu reduzieren, wie es die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung vorsehe, bestehe die Gefahr, dass dieser sich in den nächsten zwei Jahren durch den vereinfachten Ausweis von Bauland am Ortsrand noch beschleunigen werde, warnte der Verband gestern in Berlin.
Der BDL-Bundesvorsitzende Sebastian Schaller ist skeptisch, ob sich so das Leben im Dorf halten lässt. Nach seiner Einschätzung begünstigt die neue Regelung „Schlafdörfer ohne aktive Dorfgemeinschaft, in denen das soziale Leben auf der Strecke bleibt“. Schaller plädiert deshalb dafür, die Ortskerne zu beleben und bereits überbautes Land nutzbar zu machen, statt immer neue Flächen zu versiegeln. AgE (17.03.2017)
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