Die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen sieht aktuell keinen Handlungsbedarf bezüglich des von ihr im April 2015 verabschiedeten neuen Landesjagdgesetzes. SPD und Grüne erteilten der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdgesetz gestern eine Absage. Die Initiative hatte dem Landtag in Düsseldorf insgesamt 117 601 Unterschriften gegen das Ökologische Jagdgesetz (ÖJG) überreicht.
Von Seiten der Grünen wurde gegenüber AGRA-EUROPE darauf verwiesen, dass noch kein Jahr seit Inkrafttreten der Neuregelung vergangen sei. Man wolle erst abwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirke. Für Änderungen sei es noch zu früh. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christina Schulze Föcking, und Agrarsprecher Rainer Deppe warfen SPD und Grünen indes vor, die Menschen im ländlichen Raum zu ignorieren.
Selten habe ein Gesetz so viel Widerstand von Bürgern, Verbänden und Berufsgruppen erfahren, wie das ÖJG der rot-grünen Landesregierung, erklärte Schulze Föcking. Die Volksinitiative fordere zu Recht notwendige Anpassungen an dem bestehenden Gesetz. Für Deppe zeigt das Verhalten von SPD und Grünen deutlich, wie ideologisch festgefahren diese Landesregierung ist. Zu keinem einzigen Sachargument hätten die Regierungsfraktionen in der Debatte Stellung genommen. Stattdessen seien die Initiatoren der Volksinitiative beschimpft und das Begehren kompromisslos abgeschmettert worden.
Der Vorsitzende des Landesjagdverbandes (LJV) Nordrhein-Westfalen, Ralph Müller-Schallenberg, warf der Regierungskoalition ebenfalls eine Missachtung des ländlichen Raumes vor, außerdem fehlenden Respekt vor der größten Volksinitiative des Landes. Die jetzige Regierung macht erst ein neues Landesjagdgesetz und kündigt dann an, mit Monitorings und Evaluationen überhaupt den Änderungsbedarf auszuloten. Das ist absurd und richtet sich gegen die hauptbetroffenen Jäger und Jagdrechtsinhaber, so Müller-Schallenberg. Die Kritiker der geltenden Regelung setzen jetzt insbesondere auf das Bundesverfassungsgericht. Dort sind zwei Verfassungsbeschwerden zu dem ÖJG anhängig; hinzu kommen zahlreiche fachgerichtete Klagen. AgE
(17.03.2017)