Umweltausschuss verlangt Änderungen an der Düngeverordnung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Der zwischen der Bundesregierung, den Koalitionsfraktionen und den Ländern ausgehandelte Düngekompromiss ist weiter fraglich. Trotz deutlicher Warnungen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium beschloss der Umweltausschuss des Bundesrates heute eine Reihe von Änderungsanträgen zum vorliegenden Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung, die nach Auffassung des Agrarressorts über die Vereinbarung vom Januar hinausgehen und den Kompromiss wieder in Frage stellen.
Nachdem die von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gestellten Anträge zu Wochenbeginn im Agrarausschuss der Länderkammer noch knapp gescheitert waren, erhielten sie im Umweltschuss eine klare Mehrheit. Damit liegen für die entscheidende Bundesratssitzung am 31. März unterschiedliche Ausschussempfehlungen vor.
Wie die Abstimmung im Plenum verlaufen wird, lässt sich derzeit nicht vorhersagen. Sollte der Bundesrat der Düngeverordnung nur nach Maßgabe der als kritisch eingestuften Änderungswünsche vom Umweltausschuss zustimmen, könnte das Düngepaket noch scheitern. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt könnte sich dann gezwungen sehen, die Verordnung nicht zu verkünden. Um dies zu vermeiden, dürften die Beteiligten in den kommenden beiden Wochen alles daran setzen, die Auffassungsunterschiede auszuräumen und den Kompromiss zu retten. AgE (17.03.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl