Die langwierigen und mühsamen Verhandlungen von Bund und Ländern zum Düngepaket könnten am kommenden Freitag ihren Abschuss finden. Der Bundesrat wird der Novelle der Düngeverordnung nach Maßgabe einer Reihe von Änderungen zustimmen. Nach der neuerlichen Verständigung aus der vergangenen Woche sollen die Änderungen nicht über den von allen Seiten ausgehandelten Kompromiss vom Januar dieses Jahres hinausgehen.
Beschließen wird die Länderkammer die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Bei der sogenannten Anlagenverordnung hatten sich die Länder bereits vor geraumer Zeit auf eine Regelung zum Bestandsschutz von Güllelagern geeinigt. Die Änderung des Düngegesetzes als weiterer Bestandteil des Düngepakets war bereits vor einigen Wochen von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.
Nicht zu verwechseln mit der Düngeverordnung ist die Düngemittelverordnung, die ebenfalls auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung steht. Der Neuregelung zur Verwendung von Polymeren wird die Länderkammer ebenso zustimmen wir der Änderung der Grundwasserverordnung zur Umsetzung von EU-Vorgaben. Beschlossen werden sollen schließlich Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung.
Stellung nehmen wird der Bundesrat zu einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Das reicht vom Entwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung über eine Regelung zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten und eine Novelle des Genossenschaftsgesetzes bis zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes.
Insgesamt behandelt die Länderkammer in ihrer letzten Sitzung vor der Osterpause 85 Tagesordnungspunkte. AgE
(28.03.2017)