Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung der Anforderungen an die Verwendung von Polymeren in der Düngung. Die Länderkammer stimmte am vergangenen Freitag der vorgelegten Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung nach Maßgabe einiger Klarstellungen zu.
In einer Entschließung betont der Bundesrat zugleich den Stellenwert der für Ende 2019 anberaumten Evaluierung der Neuregelung. Zwar habe der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen festgestellt, dass es keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen durch synthetische Polymere gebe. Allerdings habe der Beirat dieses auch nicht mit Sicherheit ausschließen können.
Bemängelt wird, dass weder die Verordnung selbst noch die Begründung Hinweise zur Ableitung der festgelegten Höhe der zulässigen Frachten enthalte. Umso notwendiger sei es, dass die Bundesregierung für die Evaluierung wissenschaftlich fundierte Grundlagen zur Bewertung der Auswirkungen synthetischer Polymere und deren Alternativstoffe erarbeite. Zu berücksichtigen seien dabei das natürliche Abbauverhalten der Polymere, deren mögliche Akkumulation im Boden sowie Ausschwemmungen in Gewässer.
Mit der Verordnung wird die Aufwandmenge von Düngern, die synthetische Polymere enthalten, so begrenzt werden, dass die festgelegten Höchstfrachten innerhalb bestimmter Zeiträume nicht überschritten werden. Beispielsweise darf in bestimmten Fällen eine Anwendung innerhalb von 10 Jahren nur so erfolgen, dass der Grenzwert von 150 kg/ha eingehalten wird. Daneben werden mit der Verordnung chitin- und stärkebasierte Polymere, die biologisch gut abbaubar sind, zur Düngung zugelassen werden. AgE
(04.04.2017)