Zufrieden über den Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) zu geschützten Tierarten hat sich Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert geäußert. Bevor wir anfangen über den Schutzstatus von Wölfen, Bibern und Kormoranen zu diskutieren, müssen wir erst einmal wissen, wie es um den Erhaltungszustand dieser streng geschützten Tierarten tatsächlich bestellt ist, erklärte die Grünen-Politikerin zu einem AMK-Beschluss vom vergangenen Freitag.
Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zur Herbstkonferenz der Agrarminister Ende September in Lüneburg einen Bericht zum Erhaltungszustand der genannten Arten vorzulegen. Zugleich verweisen die Ressortchefs auf die grundlegende Erholung der Bestände in Teilen des Bundesgebiets. Die positive Entwicklung mache es für die Länder zunehmend schwieriger und aufwändiger, Präventionsleistungen oder Schadenersatzzahlungen zu finanzieren und gegenüber der Öffentlichkeit den hohen Mitteleinsatz zu begründen.
Sollten aus dem Bericht des Bundes Voraussetzungen für die Änderung des jeweiligen Schutzstatus nach den EU-Naturschutzrichtlinien abgeleitet werden können, fordern neun Bundesländer in einer Protokollerklärung das Bundesumweltministerium auf, einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission zu stellen. In einer weiteren Protokollerklärung sprechen sich Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dafür aus, beim Wolf als Bezugsgröße bei der Prüfung des Erhaltungszustands die Gesamtpopulation und nicht Landesgrenzen heranzuziehen. Eine Überführung des Kormorans ins Jagdrecht lehnen diese Länder ab. AgE
(04.04.2017)