Rentenbank führt Förderzuschuss bei Programmkrediten ein

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Die Landwirtschaftliche Rentenbank führt ab sofort einen Förderzuschuss für einige ihrer Programmkredite ein. Dieser beträgt 1,0 % der Darlehenssumme und wird für Kredite zu Top-Konditionen bei bestimmten Laufzeiten und Zinsbindungen gewährt. Wie der Sprecher des Vorstands der Rentenbank, Dr. Horst Reinhardt, heute im Zusammenhang mit den neuen Angebot betonte, arbeitet die Rentenbank nicht profitorientiert, sondern möchte das niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten an die Endkreditnehmer weitergeben. „Hierzu ist unser Förderzuschuss ein einfaches und wirksames Mittel“, so Reinhardt.
Der Zuschuss wird der Landwirtschaftlichen Rentenbank zufolge gemeinsam mit dem Darlehen ausgezahlt. Die Höhe und Ausgestaltung des Förderzuschusses werde in Zukunft an die Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten angepasst und im jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben veröffentlicht.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln. Ihre Programmkredite dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, zum Beispiel Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der Europäischen Union vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. AgE (04.04.2017)
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