Die geplante Novelle des niedersächsischen Wassergesetzes stößt bei den Landwirten weiterhin auf vehementen Protest. Die derzeit mit der Gesetzesnovelle geplanten Einschränkungen bei der Düngung und im Pflanzenschutz gehen weit über das fachlich Notwendige hinaus und werden von unseren Bäuerinnen und Bauern als kalte Enteignung empfunden, erklärte der Präsident des Landvolks Niedersachsen, Werner Hilse, heute bei der Übergabe einer Resolution zu dem Gesetzentwurf an Umweltminister Stefan Wenzel.
Die Resolution trug laut Verband die Unterschrift von gut 4 000 Bürgern. Die Betroffenheit sei überall im Land sehr hoch; bereits vorab hätten sich schon viele Landwirte mit ihren ganz persönlichen Protestschreiben an den Umweltminister gewandt, berichtete das Landvolk. Bei der Resolution hätten sich auch viele Firmen, Verbände und Organisationen aus dem ländlichen Raum eingebracht, um ebenfalls ihre Ablehnung der Gesetzesnovelle zu bekunden.
Die von Minister Wenzel geforderte Anwendungsverbote auf 5 m breiten Schutzstreifen an allen Gräben in Niedersachsen gehen weit über die fachlichen Vorgaben hinaus, betonte Hilse. Mit moderner Landtechnik ließen sich direkte Einträge sowohl von Dünge- wie auch von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer sehr gut vermeiden. Der im Gesetz verfolgte Ansatz werde daher als völlig überzogen betrachtet. Nach Berechnungen des Landvolks würden der Landwirtschaft mit der Umsetzung der Novelle rund 80 000 ha wertvolle Nutzfläche entzogen, was der aktuellen Existenzgrundlage von mehr als 1 000 landwirtschaftlichen Familienbetrieben entspreche.
Der Landvolkverband fordert daher, die Anwendungsverbote auf die im Fachrecht definierte Breite von 1 m ab Böschungsoberkante zu beschränken. Auch die Mindestvorgaben zur Lagerung von Silage und Mist müssten wirtschaftlich tragbar sein. Statt weitere Flächen pauschal unter Biotopschutz zu stellen, wie es für das mesophile Grünland vorgesehen sei, sollte es besser ausgestattete Angebote des Vertragsnaturschutzes geben, fordert das Landvolk. Und schließlich sollte auch eine Gewässerrenaturierung über freiwillige Anreize erfolgen, was Einschränkungen bei der Gewässerunterhaltung überflüssig mache. AgE
(06.04.2017)