Einen Anmelderekord hat der Industrieverband Agrar (IVA) bei der dritten Runde seiner 2015 gestarteten Aktion Schau ins Feld! verzeichnet. Wie der Verband heute mitteilte, werden Landwirte in dieser Saison bundesweit mehr als 1 000 Schau!-Fenster anlegen und so den Nutzen des Pflanzenschutzes direkt auf dem Acker veranschaulichen. Im Vergleich zum Vorjahr sei dies eine Steigerung von knapp 60 %.
Nach Angaben des IVA stammen die mehr als 520 teilnehmenden Landwirte aus allen Regionen Deutschlands. Spitzenreiter sei in diesem Jahr Niedersachsen mit 101 Feldern, gefolgt von Bayern mit 73 und Baden-Württemberg mit 66 Feldern. Dabei habe man mehr als 30 verschiedene Nutzpflanzen im Angebot, die von den Hauptackerkulturen wie Weizen oder Mais über den Obst- und Gemüseanbau mit Kartoffeln, Zwiebeln und Erdbeeren sowie den Weinbau bis hin zu Nischenkulturen wie Nutzhanf oder Kräutern reichten. Erstmals hätten sich in diesem Jahr auch Landwirte mit ihren Winterkulturen sowie ökologisch wirtschaftende Betriebe angemeldet.
Es macht uns stolz, dass wir in diesem Jahr so viele Teilnehmer von der Idee der Mitmach-Aktion begeistern konnten und die Marke von 1 000 Schau!-Fenstern erreicht haben, erklärte der Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des IVA, Martin May. Die hohe Teilnahme zeigt nach seinen Worten deutlich, dass immer mehr Landwirte bereits sind, sich den Fragen der Öffentlichkeit auch zu schwierigen Themen wie Pflanzenschutz zu stellen.
Laut IVA legen die Landwirte im Rahmen der Aktion innerhalb eines Feldes eine sogenannte Nullparzelle an und verzichten dort auf jegliche Pflanzenschutzmaßnahmen, was verunkrautete Flächen und kümmernde Kulturpflanzen zur Folge hat. Ein großformatiges Feldschild informiere die vorbeikommenden Spaziergänger, Jogger und Radfahrer über die Aktion in der unbehandelten Fläche. Je nach Wunsch könne das Schild auch individualisiert und um Kontaktdaten oder kulturspezifische Informationen ergänzt werden, erläuterte der Verband. Dies könne unter anderem für den gezielten Austausch mit der Öffentlichkeit genutzt werden. AgE
(07.04.2017)