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Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat davor gewarnt, die Regulierung des Bodenmarktes übers Knie zu brechen und auf zahlreiche Schwierigkeiten bei der Schaffung einer gerechten Bodenpolitik hingewiesen. Backhaus erteilte gestern im Schweriner Landtag Forderungen der Linksfraktion nach einer raschen Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes eine klare Absage. Die Diskussion um eine gerechte Bodenpolitik sei zwar notwendig; allerdings sei deren Umsetzung mit verfassungs- und europarechtlichen Hürden verbunden.
Dazu gehört laut Backhaus die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass der Wert eines Grundstücks dem sogenannten Marktwert angenähert sein muss. Die daraus resultierende Orientierung am höchsten Gebot und nicht am eigentlichen Ertragswert des Grundstücks könne kleine Landwirte schnell überfordern. Dem Minister zufolge ist auch eine gesetzliche Sonderstellung für ortsansässige Landwirten nicht ohne weiteres möglich, da ein solches Erwerbsprivileg der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit widersprechen würde.
In diesem Zusammenhang sprach sich Backhaus auch dagegen aus, alle außerlandwirtschaftlichen Kapitalanleger per se als schlecht für den Bodenmarkt anzusehen. Es gebe viele positive Beispiele, die zeigten, dass sich Investoren in den Dörfern engagierten wie heimische Landwirte auch. Die Kapitalanlage an sich könne daher kein alleiniges K.o.-Kriterium sein.
Der SPD-Politiker wies ferner darauf hin, dass der Erwerb von Unternehmensanteilen überhaupt nicht durch das Grundstücksverkehrsgesetz erfasst werde. In einem solchen Fall greife das Gesellschaftsrecht, das außerhalb der Kompetenz der Landesgesetzgebung liege. Backhaus bekräftige vor diesem Hintergrund dennoch sein Ziel, bis Jahresende einen Entwurf für ein Bodenmarktgesetz vorzulegen, dass die bekannten Probleme angehe.
Dies macht der Ressortchef jedoch von der Kooperation der Landwirtschaft abhängig. Vor der Formulierung konkreter Gesetzestexte stehe der fachliche Dialog mit dem Berufsstand. Diesem müsse klar sein, dass es sich beim Grundstücksverkehrsgesetz um ein Gesetz für und nicht gegen Landwirte handele. AgE
(08.04.2017)