Etwas weniger Geld für Strom aus Photovoltaik-Anlagen

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Die Fördersätze für Photovoltaik-(PV)-Anlagen, die im Zeitraum 1. Mai bis zum 31. Juli 2017 in Betrieb gehen, werden leicht gekürzt.Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, sinkt die Förderung für PV-Anlagen bis 10 kWp in der festen Einspeisevergütung zum 1. Mai 2017 von derzeit 12,30 ct/kWh auf 12,27 ct/kWh. Das wird mit dem Zubau im Vergleich zum vorhergehenden Bezugszeitraum begründet, der etwas gestiegen sei. Seit Oktober 2015 war laut Bundesnetzagentur keine Absenkung mehr erfolgt.
Der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit etwa 2 149 MW liegt allerdings immer noch knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2 500 MW. Der Brutto-Zubau setzt sich zusammen aus den Anlagen im PV-Melderegister und den PV-Freiflächenanlagen im Anlagenregister.
Die Fördersätze für Strom aus PV-Anlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) monatlich angepasst. Bewegt sich der Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist demnach eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,25 % pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Brutto-Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen.
Unterdessen übergaben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW ihre zweiten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (NEP) und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2030 (O-NEP) an die Bundesnetzagentur. Die Konsultationsbeiträge zum NEP thematisieren unter anderem den Verlauf der drei großen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-(HGÜ)-Verbindungen von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg, von Schleswig-Holstein nach Bayern und von Sachsen-Anhalt nach Bayern.
Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund kündigte derweil die Vorlage eines Alternativvorschlages zum Ausbaukorridor der Leitung SuedLink nach Bayern an. Derzeit werde die Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön überarbeitet, in der man ein Verbot für den Neubau von Stromleitungen über 110 kV aufnehmen wolle, teilte Siegesmund mit. Diese Regelung würde den bislang vorliegenden Korridorvarianten entgegenstehen. AgE (04.05.2017)
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