Umweltminister fordern Rechtssicherheit für Ställe bei der TA Luft

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Erhebliche Auswirkungen auf die Tierhaltung in Deutschland erwarten die Umweltminister der Länder von der Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). In ihrer heutigen Konferenz in Bad Saarow fordern die Minister, gegenläufigen Effekten von Umweltschutzvorgaben und gesellschaftlich gewünschten Tierwohlanforderungen in der Novelle ausreichend Rechnung zu tragen.
„Aus meiner Sicht kann die TA-Luft nur zur Rechtssicherheit von Genehmigungsverfahren beitragen, wenn sie in Bezug auf die verschiedenen Schutzgüter klare Verfahrensvorgaben zur Messung und Bewertung von Emissionen und Immissionen enthält“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Dr. Till Backhaus, auf dessen Initiative der Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) zurückgeht. Daher sei der Bund aufgefordert, in der TA Luft auch Eckwerte für die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen nach der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie zu verankern. Ziel müsse es sein, eine einheitliche Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der TA-Luft zu gewährleisten, betonte Backhaus.
Im ursprünglichen Entwurf der geänderten Verwaltungsvorschrift war ein Schwellenwert von 0,3 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr vorgesehen, oberhalb dessen eine Prüfung hätte vorgenommen werden müssen. Im späteren Anhörungsverfahren war die „Irrelevanz-Schwelle“ jedoch gestrichen worden. „Hier prallen unterschiedliche Interessen aufeinander“, stellte Backhaus fest. Zwar könne man über weitere Einzelheiten verhandeln. Im Ergebnis müsse es jedoch einen verbindlichen Eckwert für die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen geben. AgE (08.05.2017)
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