Der Bundesrat entscheidet in dieser Woche über die Neuausrichtung der Klärschlammverwertung. Aller Voraussicht nach wird die Länderkammer der vom Bundestag beschlossenen Novelle der Klärschlammverordnung nach Maßgabe von überwiegend technischen und klarstellenden Änderungen zustimmen.
Mit der Neuregelung soll die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft reduziert werden. Stattdessen sollen größere Kläranlagen nach Übergangsfristen verpflichtet werden, künftig Phosphor aus den Klärschlämmen zurückzugewinnen. Klärschlamm aus kleineren Abwasserbehandlungsanlagen soll hingegen weiter unmittelbar zu Düngezwecken eingesetzt werden dürfen.
Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung am kommenden Freitag stehen ferner eine Änderung der Futtermittelverordnung zur Anpassung an geändertes EU-Recht sowie die Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung, mit der unter anderem Regelungen zu Branchenvereinbarungen im Bereich Zucker neu in die Agrarmarktverordnung aufgenommen werden sollen. Diesen Regelwerken wird die Länderkammer voraussichtlich ebenso zustimmen wie der Durchführungsverordnung zu dem Ende letzten Jahres beschlossenen Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz.
Das gilt auch für die von der Bundesregierung beschlossene Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette). Schließlich wird der Bundesrat grünes Licht für die Novelle des Weingesetzes geben, mit der für die Jahre 2018 bis 2020 Neuanpflanzungen auf 0,3 % der bundesweiten Rebfläche begrenzt werden. AgE
(09.05.2017)