Anti-TTIP-Initiative darf sich registrieren

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Die EU-Kommission muss die Europäische Bürgerrechtsinitiative (EBI) gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) der Europäischen Union und den USA offiziell zulassen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärte gestern den Beschluss der Kommission von Herbst 2014 für nichtig, mit dem die Registrierung von „Stop TTIP“. abgelehnt wurde. Das Gericht weist die von der Kommission vertretene Auffassung zurück, wonach die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von TTIP nicht Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein könne. Es handelt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht um eine nicht hinnehmbare Einmischung „in den Gang eines laufenden Rechtssetzungsverfahrens“.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Urteil und bezeichnete es als eine „schallende Ohrfeige für die EU-Kommission“ und einen Meilenstein bei der Stärkung der Bürgerbeteiligung in der EU. Der Europaabgeordnete Helmut Scholz von der dem Linken nannte die Entscheidung „ein starkes Signal für Demokratie in der EU“ und eine Ermutigung für die Kritik an „neoliberalen Freihandelsabkommen“. Als „erfreulich und ein motivierendes Signal“ wertete auch die Grünen-Fraktionssprecherin für Wettbewerbspolitik im Bundestag, Katharina Dröge, das Urteil. AgE (12.05.2017)
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