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Künftig können auch im Weinsektor Branchenverbände anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesländer dies aufgrund besonderer regionaler Gegebenheiten für erforderlich halten und die Anerkennung per Rechtsverordnung ermöglichen. Der Bundesrat stimmt heute der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung zu.
Die Verordnung fasst im Wesentlichen die Neuregelungen zusammen, die sich aus einer Änderung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) auf europäischer Ebene von Ende 2013 ergeben. Deren Ziel ist es, erstmals weitgehend einheitliche Anforderungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen sowie für Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden zu schaffen. Danach werden Regelungen zu Branchenvereinbarungen im Bereich Zucker neu in die Agrarmarktverordnung aufgenommen. Festgelegt werden die Modalitäten der Informationsübermittlung an die zuständigen Länderbehörden sowie der Wirksamkeit von Branchenvereinbarungen in diesem Bereich. Gebrauch macht Deutschland von der im EU-Recht eröffneten Möglichkeit, Doppelmitgliedschaften in Erzeugerorganisationen zukünftig auch in anderen Bereichen als Milch und Milcherzeugnisse zuzulassen. Dies gilt für die Fälle, in denen die betroffenen Erzeuger zwei getrennte Produktionseinheiten in unterschiedlichen geografischen Gebieten besitzen.
Aufgehoben wird die Milch-Sachkundeverordnung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hält diese Verordnung nicht mehr für relevant, da deren Inhalte inzwischen anderweitig geregelt seien. AgE
(14.05.2017)