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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Neuausrichtung der Klärschlammverwertung begrüßt. Mit Blick auf weltweit schrumpfende Phosphatvorräte sei es wichtig, den Nährstoff für die Landwirtschaft zu sichern, erklärte der DBV anlässlich der Verabschiedung der neuen Klärschlammverordnung heute im Bundesrat.
Künftig darf nur noch Klärschlamm aus kleineren Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50 000 Einwohner ausgelegt sind, unmittelbar zu Düngezwecken auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden.
Voraussetzung ist die Einhaltung hoher Anforderungen an die Qualität der Klärschlämme hinsichtlich der Schadstoffgehalte. Die Bereitschaft der Landwirtschaft zur Klärschlammverwertung werde auch in Zukunft nur dann gegeben sein, wenn dies wissenschaftlich zu verantworten und der Schutz von Böden und Verbrauchern sichergestellt sei, betonte der Bauernverband.
Wichtig ist für den DBV daher, dass nach der neuen Klärschlammverordnung die qualitativen Vorgaben für Klärschlämme maßgeblich über das Düngerecht bestimmt und somit noch strengere Anforderungen an die Klärschlammqualität als bisher gestellt würden. Positiv wertet der Verband ferner die vorgesehene Einführung von Gütesicherungs- und Qualitätsmanagementsystemen für Klärschlämme zur landbaulichen Verwertung als Ergänzung der düngemittel- und abfallrechtlichen Vorgaben und Kontrollen. Die umweltpolitisch gewollte Kreislaufwirtschaft dürfe nicht zu Lasten der Qualität landwirtschaftlicher Böden gehen und Landwirte haftungsrechtlichen Risiken in der Vermarktung ihrer Produkte aussetzen.
Für das recycelte Klärschlammphosphat wird es nach Auffassung des DBV entscheidend darauf ankommen, dass die Pflanzenverfügbarkeit als Dünger gegeben ist und die Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Zudem müsse der Einsatz ökonomisch sinnvoll sein. AgE
(15.05.2017)