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Seine Forderung nach Aufhebung des strittigen nordrhein-westfälischen Landesjagdgesetzes hat der Landesjagdverband (LJV) Nordrhein-Westfalen bekräftigt. Mit der bisherigen Landesregierung sei auch die Novelle zum Landesjagdgesetz abgewählt worden, so Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg zum Ausgang der gestrigen Landtagswahl.
Es müsse Schluss gemacht werden mit einer bevormundenden Politik gegen Land und Leute, mahnte Müller-Schallenberg. Es gehe darum, dieses von Anfang an gegen die Hauptgetroffenen gerichtete und missratene Gesetz aufzuheben und von Grund auf zu korrigieren.
Der Verbandspräsident erinnerte an die Forderungen des Landesjagdverbandes sowie der vom bisherigen Landtag abgelehnten Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW. Unter anderem gehe es um eine Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten, ferner um angemessene Jagdzeiten für nicht im Bestand bedrohte Wildarten, die Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden und die Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit.
Außerdem mahnt Müller-Schallenberg die Stärkung des Jagdschutzes, die Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild, einen wirksamen rechtlichen Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung sowie die unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber an. Erforderlich sei auch die strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht, unter anderem durch die Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz.
SPD und Grüne hatten der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdgesetz in NRW Mitte März eine Absage erteilt. Die Initiative hatte dem Landtag in Düsseldorf insgesamt 117 601 Unterschriften gegen die Jagdgesetznovelle überreicht. Von Seiten der Grünen war seinerzeit darauf verwiesen worden, dass noch kein Jahr seit Inkrafttreten der Neuregelung vergangen sei. Man wolle erst abwarten, wie sich das neue Gesetz in der Praxis auswirke. AgE
(16.05.2017)