Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD wollen einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Lebensmittelhygienerecht. Ein entsprechender Entschließungsantrag zur anstehenden Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften wurde in der heutigen Sitzung des Bundestagsernährungsausschusses ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der Grünen beschlossen.
Begründet wird die Forderung mit der dadurch zu erreichenden höheren Rechtssicherheit sowie einer erforderlichen weiteren Vereinheitlichung des Vollzugs lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Unverzichtbar bei der Erarbeitung eines Bußgeldkataloges sei die Mitarbeit der für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Länder, die die Bundesregierung einbeziehen solle.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, wertete den Entschließungsantrag als kleinen Schritt nach vorn in einer ansonsten völlig festgefahrenen Diskussion um eine Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes.
Die SPD-Politikerin kritisierte zugleich die Union, die sich einer Regelung zur rechtssicheren Veröffentlichung von Lebensmittelhygieneverstößen nach wie vor verweigere. Während die SPD mit einer grundsätzlichen Veröffentlichung Transparenz für Verbraucher und einen Wettbewerbsvorteil für ordentlich wirtschaftende Betriebe erreichen will, stellt sich unser Koalitionspartner vor die schwarzen Schafe der Branche und will möglichst keine Veröffentlichung, so Drobinski-Weiß. AgE
(18.05.2017)