Gentechniknovelle gescheitert

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Die Novelle des Gentechnikgesetzes zur Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Richtlinie ist gescheitert. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen können. Dem Vernehmen nach haben die Forschungspolitiker der CDU/CSU einen Kompromissvorschlag, auf den sich die Agrarpolitiker beider Seiten zuvor verständigt hatten, nicht akzeptiert. Damit wird die Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderung des Gentechnikgesetzes war sowohl in der SPD-Bundestagsfraktion als auch im Bundesrat auf scharfe Kritik gestoßen. Bezweifelt wurde insbesondere, dass mit der geplanten Neuregelung eine rechtssichere Umsetzung eines bundesweiten Anbauverbots für gentechnisch veränderte Pflanzen möglich sei. Kritisiert wurde unter anderem das geforderte Einvernehmen von sechs Bundesressorts für einen Antrag auf Herausnahme Deutschlands aus einem Antrag auf Anbauzulassung in der sogenannten Phase I, die Verlagerung der Begründung für Anbauverbote auf die Länder sowie eine zu niedrige Hürde für einen Wiedereinstieg in den Anbau. Auch die in der Gesetzesbegründung angeführte Gleichstellung des Vorsorgeprinzips mit dem sogenannten Innovationsprinzip beim Umgang mit neuen Züchtungstechniken hatte die SPD abgelehnt.
In mehreren Verhandlungsrunden hatten die Agrarpolitiker während der letzten Wochen in den strittigen Fragen eine Verständigung erzielt. Allerdings standen die gefundenen Formulierungen unter dem Vorbehalt der Forschungspolitiker.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, warf der Union vor, sie verhindere eine Anbauverbotsregelung für gentechnisch veränderte Pflanzen. „Die CDU/CSU setzt weiterhin auf grüne Gentechnik, obwohl die große Mehrheit der Bevölkerung Gentechnik im Essen und auf dem Acker ablehnt“, erklärte die SPD-Politikerin. AgE (19.05.2017)
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