Gegenseitige Schuldvorwürfe zum Scheitern der Gentechniknovelle

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Das Scheitern der Novelle des Gentechnikgesetzes hat zu einer scharfen Auseinandersetzung innerhalb der Koalition geführt. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, erinnerte an die Zustimmung aller Bundesressorts zu dem Gesetzentwurf, nachdem der zuvor mehrfach „nach SPD-Wünschen“ überarbeitet worden sei. Anschließend habe die SPD-Bundestagsfraktion eine Vielzahl weitergehender Forderungen gestellt. „Dass sie den Gesetzentwurf nun insgesamt nicht mehr mittragen kann, ist schon bemerkenswert“, so Holzenkamp.
Für die Union sei der vorliegende Gesetzentwurf nach wie vor tragfähig.
Im Übrigen seien Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen bereits nach geltender Rechtslage möglich, stellte der CDU-Politiker fest.
Demgegenüber hielt die SPD der Union vor, sie verweigere notwendigen Nachbesserungen die Zustimmung. Erstaunt zeigten sich die zuständigen SPD-Abgeordneten unter Federführung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt über das Veto der CDU/CSU-Forschungspolitiker gegen die gemeinsam erarbeiteten Kompromissvorschläge, obwohl die Forschung von den Anbauverbotsregelungen gar nicht betroffen sei.
Die SPD-Fraktion setze sich dafür ein, „dass die Äcker in Deutschland weiterhin gentechnikfrei bleiben“, erklärte Vogt. Voraussetzung dafür sei eine einfache rechtssichere Regelung für bundesweite Gentechnikanbauverbote. Der Gentechnikgesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.
Die Grünen warfen der Bundesregierung umwelt- und agrarpolitisches Versagen auf ganzer Linie vor. Union und SPD seien unfähig, ein funktionsfähiges und zweckmäßiges Gentechnikgesetz zustande zu bekommen, erklärten die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und Gentechnik-Sprecher Harald Ebner. Für sie ist aber „vorerst gar kein Gesetz besser als dieses schlechte“. Nun werde es an der nächsten Bundesregierung liegen, „klare Vorgaben gegen den Einsatz von Gentechnik zu definieren“. AgE (20.05.2017)
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