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Die Verfütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer ist künftig wieder zulässig. Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken und Ablehnung der Grünen das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Damit wird die mit der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) eingeführte Verbotsregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gestrichen.
Daneben regelt das Gesetz ein Verbot der Pelztierhaltung mit Erlaubnisvorbehalt. De facto bedeutet das nach einer Übergangszeit von fünf Jahren das Ende der noch bestehenden Pelztierfarmen in Deutschland. Schließlich wird die Schlachtung von noch trächtigen Tieren verboten. Ausgenommen sind Schafe und Ziegen.
Dem Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Mahlberg, zufolge untermauert Deutschland mit den Verschärfungen seine Position als Spitzenreiter in Sachen Tierschutz. Die Ausnahmeregelung für Schafe und Ziegen begründete der CDU-Politiker mit dem Fehlen praktikabler Methoden zur Trächtigkeitsuntersuchung bei diesen Tierarten. Hier sei noch eine intensive Forschung vonnöten.
Die SPD erinnerte an den mühsamen Gesetzgebungsprozess. Erst nach anderthalb Jahren hartem Ringen mit der Union sei es gelungen, dem Schlachten trächtiger Nutztiere und den verbliebenen Pelztierfarmen ein Ende zu bereiten, so die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Vogt. Der erzielte Kompromiss sei hart von der SPD erkämpft worden, nachdem es bis zuletzt innerhalb der CDU/CSU-Fraktion Widerstand gegen die Maßnahmen gegeben habe.
Auch die Opposition beklagte die lange Dauer des Verfahrens von der ersten Ankündigung bis zum Gesetzesbeschluss. Während die Linksfraktion nach den Worten ihrer Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann gewisse Verbesserungen im Tierschutz anerkennt und die Aufhebung des Fettverfütterungsverbot für vertretbar hält, kritisierte Grünen-Tierschutzsprecherin Nicole Maisch die Neuregelungen als halbherzig, zu spät und schlecht gemacht. AgE
(22.05.2017)