Bundesrat stimmt Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung zu

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Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit folgte die Länderkammer in ihrer heutigen Sitzung nicht der Empfehlung ihres Agrarausschusses, der sich dafür ausgesprochen, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind ein Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung, ein Verbot der Pelztierhaltung, das spätestens in fünf Jahren wirksam wird, sowie die Aufhebung des Verfütterungsverbots von tierischen Fetten an Wiederkäuer.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. Mit den Regelungen zur Pelztierhaltung und zu den hochträchtigen Tieren setze man „ein deutliches Signal für mehr Tierschutz“, erklärte der Minister heute in Berlin. Er bekräftigte zugleich sein Ziel, dass Deutschland Vorreiter in Sachen Tierwohl werde. Im Rahmen seiner Initiative „Eine Frage der Haltung - neue Wege für mehr Tierwohl“ würden gemeinsam mit Landwirten und Tierhaltern tragfähige Lösungen für die Praxis entwickelt. „Dabei setze ich auf ein Zusammenwirken aus freiwilliger Verbindlichkeit, innovativer Forschung und - wo es notwendig ist - auf gesetzliche Regelungen“, betonte Schmidt.
Angenommen hat der Bundesrat eine von Niedersachsen eingebrachte Entschließung. Darin werden unter anderem die in dem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen für Schafe und Ziegen vom Abgabeverbot hochträchtiger Tiere zur Schlachtung als zu weitreichend und unbestimmt kritisiert. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer wertete die Entschließung als deutlichen Fingerzeig, „wo die Bundesregierung aus Tierschutzsicht unverzüglich nachbessern muss.“ AgE (06.06.2017)
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