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Die großen holländischen Schlachtunternehmen haben sich gegenüber dem Haager Wirtschaftsministerium verpflichtet, die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in den eigenen Betrieben künftig mit Videokameras zu kontollieren. Das hat der für Landwirtschaft zuständige Staatssekretär des Ressorts, Martijn van Dam, mit dem Zentralverband der Fleischwirtschaft (COV), der Vereinigung der Schlachtereien und Fleischverarbeiter (VSV) und dem niederländischen Verband der geflügelverarbeitenden Industrie (Nepluvi) in der zweiten Maihälfte vereinbart. Auf die angeschlossenen Unternehmen entfallen laut van Dam mehr als 90 % der Schlachtungen im Rotfleisch- und Geflügelsektor.
Wie aus einem Brief des Staatsekretärs an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments hervorgeht, wurde damit auf Tierquälereien im größten belgischen Exportschlachtbetrieb für Schweine reagiert, die in den Niederlanden den Ruf nach mehr Transparenz in der eigenen Branche hatten lauter werden lassen. Allerdings arbeiteten laut van Dam schon vorher mehrere niederländische Schlachtbetriebe mit Videokontrollanlagen. Er kündigte an, auch mit den verbleibenden Unternehmen der Branche entsprechende Absprachen zu treffen.
Der Branchenvereinbarung zufolge sollen die Überwachungskameras so ausgerichtet werden, dass jeglicher Umgang mit lebenden Tieren - von der Anlieferung bis zur Schlachtung - deutlich dokumentiert wird. Die niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) könne dann das Bildmaterial im Rahmen ihrer jeweiligen Kontrollaufgaben in den Schlachthöfen nach Maßgabe individueller Betriebsvereinbarungen auswerten. Dabei reiche die Bandbreite des Erlaubten von der unregelmäßigen bis zur ständigen Überwachung der Angestellten in den betreffenden Betriebsteilen, wobei deren Privatsphäre gewahrt bleiben müsse. Wie lange die Aufnahmen gespeichert werden müssten, sei noch zu klären.
Die Neuregelung solle die bisherigen Kontrollen der NVWA ergänzen und die Transparenz im Sektor erhöhen, betonte van Dam. Mit Blick auf andere EU-Mitgliedstaaten erklärte er, dass es dort bislang keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Kameraüberwachung in Schlachthöfen gebe. AgE
(07.06.2017)