Zweite Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land gestartet

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Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin 1. August 2017 gestartet. Wie bereits in der ersten Runde beträgt das Höchstgebot nach Behördenangaben erneut 7 Cent/kWh.
Abzugeben ist der Wert für einen Referenzstandort. Die Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhielten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht sei, erläuterte die Bundesnetzagentur.
Das Ausschreibungsvolumen beträgt für diese Runde 1 000 MW; das sind 200 MW mehr als in der Runde zuvor. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können im August maximal 322 MW bezuschlagt werden. Teilnahmevoraussetzung für Gebote zu Windenergieanlagen an Land ist grundsätzlich, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur drei Wochen vor dem Gebotstermin registriert wurde.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ausschreibung hat die Bundesnetzagentur ein Hinweispapier herausgegeben, in dem potentielle Fehler bei der Gebotsabgabe beschrieben werden. Sobald das Anlagenregister vom Marktstammdatenregister abgelöst worden ist, sind nur noch Meldungen dorthin möglich. Das Ende der Meldefrist der Genehmigungen für diese Ausschreibungsrunde ist der 11. Juli. Die installierte Leistung der eingegangenen Genehmigungen wird die Agentur zeitnah nach dem Ende der Meldefrist bekanntgeben.
Behördenchef Jochen Homann wies darauf hin, dass in der ersten Runde überwiegend Bürgerenergiegesellschaften erfolgreich gewesen seien. Er sei gespannt, so Homann, ob sich dies auf das Bieterverhalten auswirken werde. AgE (09.06.2017)
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