Koalition einigt sich auf Stoffstrombilanzverordnung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die Koalition hat auch den letzten Schritt zur Neufassung des Düngerechts geschafft. Nach wochenlangen zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD heute auf letzte Details zur Umsetzung der im Düngegesetz geregelten Einführung einer obligatorischen Stoffstrombilanz für Tierhaltungsbetriebe ab dem Jahr 2018 verständigt.
Nach der Einigung zur Stoffstrombilanzverordnung soll der bislang vorgesehene 20 %-Abzug für Messungenauigkeiten bei der vorgeschriebenen Erfassung von Nährstoffgehalten gestrichen werden. Stattdessen soll ein Toleranzwert von 10 % auf den Bilanzüberschuss eingeführt werden.
Ebenfalls auf 10 % sollen die anrechenbaren Grobfutterverluste festgelegt werden. Vorgesehen ist zudem eine Klarstellung, dass auch für Biogasanlagen die Nährstoffströme erfasst werden müssen.
Schließlich soll die Bewertung der Stoffstrombilanz zunächst bis Ende 2022 befristet werden. Spätestens 2021 soll die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über deren Auswirkungen vorlegen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen in eine Weiterentwicklung der Vorschriften einfließen, die dann ab dem Jahr 2023 gelten sollen.
Die Stoffstrombilanzverordnung soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein notwendiger Beschluss des Bundestages könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause herbeigeführt werden. Der Bundesrat könnte die Stoffstrombilanzverordnung dann am 7. Juli oder 22. September endgültig verabschieden.
Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, betonte, dass mit dem erzielten Kompromiss keine Verschärfung von Regelungen der Düngeverordnung einhergehe. Die vorgesehene vierjährige Einführungsphase müsse dazu genutzt werden, die bürokratischen Auswirkungen der Regelungen zu prüfen.
SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Damit werde es den Landwirtschaftsbetrieben ermöglicht, „ehrliche“ Bilanzen für ihre Nährstoffströme vorzulegen. Außerdem biete sich dem Agrarsektor die Chance, klar und transparent seinen Umgang mit der Umwelt darzustellen. AgE (12.06.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Agrarministerkonferenz
Bürokratieabbau soll keine Floskel sein
18.03.2024 — Bund und Länder wollen beim Bürokratieabbau zusammenarbeiten. Der Bund will kurzfristig eine erste Bewertung der rund 200 Ländervorschläge vornehmen. Rechtssetzungsverfahren sollen bis zum Sommer umgesetzt sein. Zu GLÖZ 8 fordert die AMK, die für 2024 geltende Ausnahmeregelung bis 2027 zu verlängern. Unzufrieden sind die Ressortchefs mit der fehlenden langfristigen Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung.
Umbau der Tierhaltung
Investitionsförderung für Tierwohlumbau angelaufen
15.03.2024 — Das Förderprogramms zum Umbau der Tierhaltung ist angelaufen. Die ersten Anträge sind eingegangen. Minister Cem Özdemir ist zufrieden. Das Programm wertet er als weiteren Schritt aus der Krise. Der Grünen-Politiker verweist auf seinen Vorschlag für einen "Tierwohlcent" zur langfristigen Finanzierung.
GAP-Vereinfachungspaket
EU-Kommission wird beim Dauergrünlandschutz konkret
14.03.2024 — Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zur Flexibilisierung des Dauergrünlandschutzes - GLÖZ 1 - angenommen. Demnach sollen Mitgliedstaaten den Referenzzeitraum zum Erhalt der Flächen anpassen können. Konkret ist dies bei einer "erheblichen Verringerung der Viehhaltung", also bei einem reduzierten Bedarf an Weidefläche beziehungsweise an Heu und Grassilage zur Verfütterung möglich.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Agrarministerkonferenz
DBV: Bürokratieabbau angehen
14.03.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert Schritte zur Entlastung der Betriebe. Neben einer Vereinfachung von Regelungen zählen dazu auch steuerliche Erleichterungen. Mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) brauchten die Betriebe Planungssicherheit bis zum Abschluss der EU-Förderperiode 2027.

xs

sm

md

lg

xl