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Die Koalition hat auch den letzten Schritt zur Neufassung des Düngerechts geschafft. Nach wochenlangen zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD heute auf letzte Details zur Umsetzung der im Düngegesetz geregelten Einführung einer obligatorischen Stoffstrombilanz für Tierhaltungsbetriebe ab dem Jahr 2018 verständigt.
Nach der Einigung zur Stoffstrombilanzverordnung soll der bislang vorgesehene 20 %-Abzug für Messungenauigkeiten bei der vorgeschriebenen Erfassung von Nährstoffgehalten gestrichen werden. Stattdessen soll ein Toleranzwert von 10 % auf den Bilanzüberschuss eingeführt werden.
Ebenfalls auf 10 % sollen die anrechenbaren Grobfutterverluste festgelegt werden. Vorgesehen ist zudem eine Klarstellung, dass auch für Biogasanlagen die Nährstoffströme erfasst werden müssen.
Schließlich soll die Bewertung der Stoffstrombilanz zunächst bis Ende 2022 befristet werden. Spätestens 2021 soll die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über deren Auswirkungen vorlegen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen in eine Weiterentwicklung der Vorschriften einfließen, die dann ab dem Jahr 2023 gelten sollen.
Die Stoffstrombilanzverordnung soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein notwendiger Beschluss des Bundestages könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause herbeigeführt werden. Der Bundesrat könnte die Stoffstrombilanzverordnung dann am 7. Juli oder 22. September endgültig verabschieden.
Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, betonte, dass mit dem erzielten Kompromiss keine Verschärfung von Regelungen der Düngeverordnung einhergehe. Die vorgesehene vierjährige Einführungsphase müsse dazu genutzt werden, die bürokratischen Auswirkungen der Regelungen zu prüfen.
SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Damit werde es den Landwirtschaftsbetrieben ermöglicht, ehrliche Bilanzen für ihre Nährstoffströme vorzulegen. Außerdem biete sich dem Agrarsektor die Chance, klar und transparent seinen Umgang mit der Umwelt darzustellen. AgE
(12.06.2017)