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Mehrere Landwirte sind mit ihrem Widerstand gegen den Bau einer Stromtrasse in Nordwestdeutschland gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies gestern deren Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für eine 380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf im Landkreis Osnabrück und St. Hülfe in Diepholz sowie für zwei nordrhein-westfälische Abschnitte der Leitung auf dem Gebiet der Gemeinde Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke zurück.
Die Kläger sind Eigentümer von Hofstellen und landwirtschaftlichen Nutzflächen oder von Wohngrundstücken im Außenbereich, die für die Leitung als Maststandorte in Anspruch genommen oder von der Leitung überspannt werden sollen. Sie beantragten die Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse und machten insbesondere geltend, dass Trassenalternativen durch das Vogelschutzgebiet Dümmer, die ihre Eigentümer- und Gesundheitsinteressen nicht oder in geringerem Maße beeinträchtigten, im Planfeststellungsverfahren nicht ordnungsgemäß geprüft und zu Unrecht ausgeschlossen worden seien.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem widersprochen. Eine fehlerhafte Abwägung der Trassenalternativen liege allein deshalb nicht vor, weil die von den Klägern bevorzugten Trassen mit dem Schutz des Vogelschutzgebiets Dümmer nicht vereinbar seien und daher bereits aus Rechtsgründen als Trassenalternativen auszuschließen gewesen seien, so die Leipziger Richter. Den Gesundheitsschutz der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht als gewährleistet angesehen. Für eine fehlerhafte Abwägung der Eigentümerbelange im Übrigen fehlten hinreichende Anhaltspunkte.
Die geplante Freileitung ist Teil der in den Bedarfsplan zum Energieleitungs-Ausbaugesetz (EnLAG) aufgenommenen Höchstspannungs-Freileitung Ganderkesee -Wehrendorf. AgE
(19.06.2017)