Im Wurstkartell-Fall muss das Bundeskartellamt weitere Verfahren gegen Fleischereien und Fleischverarbeitungsbetriebe einstellen, da die betreffenden Unternehmen eine Gesetzeslücke nutzen konnten. Wie die Behörde heute mitteilte, wurde infolgedessen ein Bußgeldbescheid von 99,6 Mio Euro gegen die deutsche Division der schweizerischen Bell AG, die Bell Deutschland GmbH, aufgehoben. Auch die Strafzahlungen der Marten Vertriebs GmbH über 3,2 Mio Euro und der Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH über 6,9 Mio Euro müssen damit nicht geleistet werden.
Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Konkret seien unternehmensinterne Umstrukturierungen vorgenommen worden. Mit der aktuellen Gesetzesnovelle gegen Wettbewerbsbeschränkungen sei dieses Schlupfloch für neue Verfahren jedoch nun geschlossen. Laut Mundt gilt künftig in Deutschland, wie auch auf europäischer Ebene, eine Unternehmensverantwortlichkeit. Damit müssten auch lenkende Konzernmütter für die Bußgelder mit einstehen. Auf diese Weise könnten die Wirkungen von Sanktionen gegen Großunternehmen gesichert und Umgehungslösungen verhindert werden.
Im Oktober 2016 hatte das Bundeskartellamt bereits Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe einstellen müssen. Die gegen die Böklunder Plumrose GmbH und die Könecke Fleischwarenfabrik GmbH erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Mio Euro waren infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden, nachdem wesentliche Vermögensgegenstände auf andere Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe übertragen worden und die beiden Gesellschaften selbst anschließend erloschen waren. AgE
(28.06.2017)