Bauernverband kritisiert Stoffstrombilanzverordnung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Kritisch zur Verabschiedung der Stoffstrombilanzverordnung im Bundestag hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) geäußert. Die Stoffstrombilanz sei mit dem Anspruch auf den Weg gebracht worden, die Erfassung von betrieblichen Nährstoffbilanzen zu vereinfachen. Dieser Anspruch werde jedoch weitgehend verfehlt. Zugleich bringe die Regelung einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Betriebe, kritisierte der DBV heute in Berlin. Vorwürfe von Seiten der grüngeführten Bundesländer und einiger Umweltverbände, mit der Stoffstrombilanzverordnung könnten sich Betriebe die Bilanzen „schön rechnen“, gehen aus seiner Sicht „komplett an der Realität vorbei“.
Kern der neuen Verordnung sei, dass in einem ersten Schritt eine Bilanz von Zufuhr und Abfuhr von Stickstoff und Phosphor in den Betrieb ohne jegliche Abzüge als sogenannte Bruttobilanz erstellt werde, die der behördlichen Kontrolle zur Verfügung stehe, erläuterte der Bauernverband. Das größte Manko der Verordnung bleibe, dass keine hinreichende Folgenabschätzung und Rechnung der Wirkung anhand von Beispielbetrieben vorgenommen worden seien. Damit sei nicht zweifelsfrei geklärt, ob die neue Stoffstrombilanzverordnung im Einklang mit der gerade in Kraft getretenen Düngeverordnung stehe oder diese wieder in Frage stelle.
Der Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Bertram Fleischer, begrüßte, dass Betriebe des Gemüsebaus, des Obstbaus sowie der Baumschulen von der neuen Verordnung zunächst kaum betroffen seien. Die Einbindung der Zukaufschwelle von 750 kg Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern in den Verordnungstext entspreche den ZVG-Forderungen.
Für erforderlich hält Fleischer eine Eingrenzung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung ab 2023. Andernfalls wären seinen Angaben zufolge auch Zierpflanzen-, Gemüse-, Obst- und Baumschulbetriebe betroffen, sofern sie entweder mehr als 20 ha bewirtschafteten oder aber Wirtschaftsdünger einschließlich Kompost zuführten. AgE (03.07.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.
Vogelgrippe
Mehr US-Kühe infiziert
23.04.2024 — Die WHO und amerikanische Gesundheitsbehörden raten nun vom Konsum nicht pasteurisierter Milchprodukte ab. Aufgrund der möglichen Virusübertragung von Kuh zu Kuh sollen Tiertransporte in den USA minimiert werden. Da sich infizierte Tiere schnell erholen, sind keine Keulungen wie bei Geflügel erforderlich.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.

xs

sm

md

lg

xl