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Kritisch zur Verabschiedung der Stoffstrombilanzverordnung im Bundestag hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) geäußert. Die Stoffstrombilanz sei mit dem Anspruch auf den Weg gebracht worden, die Erfassung von betrieblichen Nährstoffbilanzen zu vereinfachen. Dieser Anspruch werde jedoch weitgehend verfehlt. Zugleich bringe die Regelung einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Betriebe, kritisierte der DBV heute in Berlin. Vorwürfe von Seiten der grüngeführten Bundesländer und einiger Umweltverbände, mit der Stoffstrombilanzverordnung könnten sich Betriebe die Bilanzen schön rechnen, gehen aus seiner Sicht komplett an der Realität vorbei.
Kern der neuen Verordnung sei, dass in einem ersten Schritt eine Bilanz von Zufuhr und Abfuhr von Stickstoff und Phosphor in den Betrieb ohne jegliche Abzüge als sogenannte Bruttobilanz erstellt werde, die der behördlichen Kontrolle zur Verfügung stehe, erläuterte der Bauernverband. Das größte Manko der Verordnung bleibe, dass keine hinreichende Folgenabschätzung und Rechnung der Wirkung anhand von Beispielbetrieben vorgenommen worden seien. Damit sei nicht zweifelsfrei geklärt, ob die neue Stoffstrombilanzverordnung im Einklang mit der gerade in Kraft getretenen Düngeverordnung stehe oder diese wieder in Frage stelle.
Der Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Bertram Fleischer, begrüßte, dass Betriebe des Gemüsebaus, des Obstbaus sowie der Baumschulen von der neuen Verordnung zunächst kaum betroffen seien. Die Einbindung der Zukaufschwelle von 750 kg Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern in den Verordnungstext entspreche den ZVG-Forderungen.
Für erforderlich hält Fleischer eine Eingrenzung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung ab 2023. Andernfalls wären seinen Angaben zufolge auch Zierpflanzen-, Gemüse-, Obst- und Baumschulbetriebe betroffen, sofern sie entweder mehr als 20 ha bewirtschafteten oder aber Wirtschaftsdünger einschließlich Kompost zuführten. AgE
(03.07.2017)