CDU und CSU wollen Innovationsfonds für Landwirte

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Einen „Innovationsfonds für Landwirte“ wollen CDU und CSU auflegen. Ziel soll es sein, „den technischen, biologischen und digitalen Fortschritt durch Agrarforschung und Innovationen wie Präzisionslandwirtschaft“ zu beschleunigen, heißt es im gemeinsamen Wahlprogramm, das die Parteivorsitzenden Dr. Angela Merkel und Horst Seehofer heute in Berlin vorgestellt haben. In diesem Zusammenhang betonen beide Seiten die Notwendigkeit eines gleichwertigen Ausbaus der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum.
Fördern wollen CDU und CSU den Dialog zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft. Eine Nutztierhaltungsstrategie soll dazu beitragen, gesellschaftliche Akzeptanz für die Tierhaltung herzustellen sowie die Investitions- und Planungssicherheit für die Betriebe zu erhöhen. Beide Parteien betonen, dass die Weiterentwicklung im Tierschutz praxistauglich sein müsse. Ein staatliches Tierwohllabel kann ihrer Auffassung nach dazu beitragen, das Tierwohl zu erhöhen und die Marktchancen für die betreffenden Tiere zu erhöhen.
In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) setzen CDU und CSU - wie erwartet - auf Kontinuität. Am Zwei-Säulen-Modell will man auch nach 2020 festhalten; die Direktzahlungen sollen fortgeführt werden. Dabei sollen allerdings agrarstrukturelle Ziele beachtet und „insbesondere aktive Landwirte, Junglandwirte und kleine und mittlere Betriebe“ gefördert werden. Angekündigt wird, den bürokratischen Aufwand für Verwaltung und Betriebe“ zu reduzieren.
Zur Eindämmung des Flächenverbrauchs soll das Ausgleichssystem reformieren und vereinfachen. Eingriffe in die Natur sollen so weit möglich nicht durch zusätzliche Flächenstilllegung, sondern finanziell kompensiert werden. Gefordert wird eine dauerhafte Risikoausgleichsrücklage, „damit die Betriebe in guten Jahren steuerfrei für Jahre mit Einbrüchen zurücklegen können“. Unterstützen will man „eine faire Lieferkette mit Marktverantwortung von Verarbeitungsebene und Handel“. Ausdrücklich sprechen sich CDU und CSU dafür aus, „dass Land- und Ernährungswirtschaft in einem eigenständigen Ressort erhalten bleiben“. AgE (04.07.2017)
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