Betreiber von Milchtankstellen sollten von Vorgaben der EU-Messgeräterichtlinie ausgenommen werden. Dafür hat sich die Agrarsprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Dr. Kirsten Tackmann ausgesprochen. Sie forderte den Bundesrat auf, einer entsprechenden Empfehlung seines Agrarausschusses bei der Abstimmung über die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung an diesem Freitag zu folgen. Demnach soll für von Landwirten bereits betriebene Milchautomaten bezogen auf die übliche Abschreibungszeit für derartige Geräte eine Eichfrist von zwei Jahren gelten statt ein Jahr. Die verkürzte Eichfrist sei für Milchautomaten unverhältnismäßig und auch nicht notwendig, so der Agrarausschuss.
Milchtankstellen neueren Herstellungsdatums entsprechen ihm zufolge bereits den Anforderungen des Mess- und Eichrechts, so dass hier kein regulatorischer Handlungsbedarf mehr gesehen wird. Die Länderkammer muss sich dafür einsetzen, dass der Harmonisierungsprozess auf EU-Ebene unterstützt, aber zugleich dessen neoliberale Agenda im Sinne einer regionalen Landwirtschaft aufgeweicht wird, betonte Tackmann.
Die Linke-Politikerin bezeichnete Milchtankstellen als gelungenes Beispiel für die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Der Milchautomat im Dorf garantiere den Betrieben einen fairen Preis und eröffne den Verbrauchern eine Konsumalternative. Gerade jetzt, wo die Übermacht der Molkereien und des Handels die tierhaltenden Betriebe in eine permanente Existenzkrise treibt, führt die Direktvermarktung aus der Sackgasse, erklärte Tackmann. Deshalb müsse dieses wichtige Instrument gestärkt, statt mit zusätzlichen EU-Auflagen versehen werden. AgE
(05.07.2017)