EU-Agrarexport profitiert vom Handelsabkommen mit Japan

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Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan (JEFTA) wird den Zugang für europäische Agrarprodukte auf die Märkte des asiatischen Inselstaates deutlich erleichtern.
Wie aus einem Papier der Europäischen Kommission zur heutigen Einigung hervorgeht, ist insbesondere für eine Reihe von Verarbeitungserzeugnissen, so etwa für Käse, sei der komplette Wegfall der Zölle geplant. Insgesamt solle Handel für bis zu 85 % der Agrarprodukte in den nächsten Jahren liberalisiert werden.
Für Weichkäse wie Mozzarella und Feta ist laut Kommission vorgesehen, dass die geltenden Zollsätze von bis zu 30 % gänzlich gestrichen werden, sobald das Abkommen in Kraft ist. Für Hartkäse, darunter Parmesan, Gouda sowie Cheddar, soll der Zollsatz von aktuell knapp 30 % schrittweise in den nächsten 15 Jahren auf dann 0 % sinken.
Auch Schweinefleisch sowie verarbeitetes Schweinefleisch aus der EU soll bei Inkrafttreten von JEFTA einen ungehinderten Zugang auf den japanischen Markt erhalten. Bisher werden für diese Erzeugnisse aus der EU bis zu 8,5 % an Zoll erhoben. Rindfleisch ist derzeit mit einem vergleichsweise hohen Zollsatz von 38,5 % belegt. Dieser soll in den kommenden 15 Jahren progressiv reduziert werden, und zwar bis auf final 9 %.
Darüber hinaus werden der Kommission zufolge mehr als 200 geschützte geografische Angaben (g.g.A.) aus der EU von den Japanern anerkannt. Die Brüsseler Behörde geht davon aus, dass die Handelsübereinkunft bis Ende des Jahres den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament zur Unterschrift vorgelegt werden kann. AgE (07.07.2017)
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