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Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Bis zum 1. September können nun die Gebote am Bonner Standort der Bundenetzagentur eingereicht werden. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.
Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im sogenannten Gebotspreisverfahren ermittelt. Für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist das tatsächlich abgegebene Gebot entscheidend.
Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Das Ausschreibungsvolumen beträgt laut Meldung der Bundesnetzagentur 150 MW, der Höchstwert für Neuanlagen liegt bei 14,88 ct/kWh.
Bestandsanlagen können sich mit ihrer Teilnahme um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht; der Höchstwert beträgt 16,9 ct/kWh. Gebote mit einer Größe von 150 KW oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert.
Grundsätzlich wird künftig die Höhe der Zahlungen für alle ab dem 1. Januar 2017 neu in Betrieb genommenen Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 150 KW bis 20 MW durch Ausschreibungen ermittelt. Ausgenommen sind Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder einer sonstigen Bestimmung des Bundesrechts genehmigt wurden oder die einer Baugenehmigung bedurften und diese erhalten haben, wenn die Anlagen bis zum 31. Dezember 2018 in Betrieb genommen werden. AgE
(12.07.2017)