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Die vollständige Kappung sämtlicher Zahlungsansprüche oberhalb der Grenze von 150 000 Euro würde eine dreistellige Millionensumme an Fördergeldern freimachen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor, die sich unter anderem nach den flächenabhängigen Agrarzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erkundigt hatte.
Laut Bundesregierung sind entsprechend dem EU-Recht Kürzungen der Basisprämie oberhalb von 150 000 Euro möglich, die bis zu 100 % der Prämie ausmachen können.
Diesen Schwellenwert hätten im vergangenen Jahr insgesamt 1 972 deutsche Agrarbetriebe überschritten, von denen ein Großteil in den neuen Bundesländern wirtschafte.
Spitzenreiter bei den Zahlungsempfängern oberhalb des Schwellenwertes war nach Angaben der Schweriner Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit 479 Betrieben, gefolgt von Brandenburg mit 390 betroffenen Unternehmen sowie Sachsen-Anhalt mit 384 großen Höfen. Dem standen Bundesländer wie Hessen und Rheinland-Pfalz gegenüber, in denen jeweils nur ein einziges Unternehmen von der Kappung betroffen wäre.
Hätte man 2016 die Kürzung ab 150 000 Euro Basisprämie bei 5 % der zusätzlichen Gelder angesetzt, wäre nach den Berechnungen der Bundesregierung ein Kürzungsvolumen von bundesweit 11,0 Mio Euro zusammengekommen. Die Kappung aller Gelder oberhalb des Schwellenwerts hätte insgesamt 219,6 Mio Euro an freiwerdenden Fördergeldern ergeben.
Wegen der Konzentration der flächenstarken Betriebe im Osten Deutschland wären die Betriebe dort weitaus stärker von der Kappung betroffen als die Höfe im alten Bundesgebiet. Bei einer vollständigen Einbehaltung der Prämien oberhalb des Grenzwerts wären 2016 mit 210,9 Mio Euro rund 96,1 % der Kappungssumme auf die ostdeutschen Unternehmen entfallen. AgE
(13.07.2017)