Glyphosat-Zulassung: Kommission schlägt offiziell zehn Jahre vor

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Die Wiederzulassung des Wirkstoffs Glyphosat soll für weitere zehn Jahre verlängert werden. Das sieht ein Entwurf von EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis vor, der in dieser Woche an die Mitgliedstaaten übermittelt worden ist. Bereits im Mai hatte die EU-Kommission die geplante Wiederzulassung für diesen Zeitraum angekündigt. Dem Entwurf zufolge darf das Netzmittel Tallowamin nicht mehr in Glyphosatprodukten enthalten sein.
Die Mitgliedstaaten werden angehalten, sicherzustellen, dass der Herbizidwirkstoff nicht das Grundwasser gefährdet und das Risiko für Wirbeltiere, Nichtzielpflanzen sowie für die Anwender selbst gering bleibt. Zudem soll Glyphosat auch nicht mehr zur Beschleunigung der vorzeitigen Abreife, etwa bei Getreide, eingesetzt werden dürfen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt stellte klar, dass die wissenschaftliche Einschätzung die Grundlage bei der Frage der Wiedergenehmigung von Glyphosat sein müsse. „Politik muss nach belastbaren Gesichtspunkten entscheiden“, betonte der Minister heute. Bei richtiger Anwendung des Wirkstoffs würden die Wissenschaftler der nationalen und europäischen Behörden keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Glyphosat sehen.
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks warf der Kommission indes vor, sie ignoriere mögliche Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt. Seit Beginn der Glyphosatdebatte sei darauf hingewiesen worden, dass jede Neuregelung nachteilige Folgen für die biologische Vielfalt verhindern müsse. Leider gehe der neue Vorschlag der EU-Kommission darauf nicht ein, monierte die SPD-Politikerin.
Kritisch äußerte sich auch der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling. Er beklagte, dass die Kommission nicht auf eine Stellungnahme des Europaparlaments von April 2016 eingehe. Dabei hätten die Abgeordneten eine maximale Verlängerung von sieben Jahren unter schärferen Voraussetzungen gefordert. AgE (14.07.2017)
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