Ab heute ist die neue Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung in Kraft. Wie aus der betreffenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union hervorgeht, dürfen damit Tiere oder Pflanzen von insgesamt 48 gelisteten Arten nicht mehr gehandelt, ausgesetzt, angepflanzt oder gezüchtet werden. Zu den elf neu in der Liste eingefügten Arten gehören unter anderem Bisamratten und Nilgänse einschließlich deren Bruteier, Pflanzen und Samen des Drüsigen Springkrautes und des Riesenbärenklaus sowie der beliebten Gartenpflanzen Mammutblatt und Afrikanisches Lampenputzergras.
Für den ebenfalls aufgeführten Marderhund gilt das Verbot erst ab Februar 2019. Einige Mitgliedstaaten beabsichtigen laut Rechtstext aus angeblichen Gründen des zwingenden öffentlichen Interesses sozialer oder wirtschaftlicher Art, bei der Kommission eine Zulassung für die Fortsetzung der Farmhaltung von Marderhunden zu beantragen. Damit das Verfahren abgeschlossen werden kann, wurde der Übergangszeitraum benannt.
Wie die EU-Kommission selbst in ihrer ersten Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aus dem vergangenen Jahr einräumte, sind einige der aufgeführten Arten bereits namentlich in der Gemeinschaft etabliert beziehungsweise in einigen Mitgliedstaaten sogar weit verbreitet. Unter Umständen werde es nicht möglich sein, diese Arten kostengünstig zu beseitigen, heißt es weiter. Dennoch erscheint es der Kommission sinnvoll, diese Arten in die Unionsliste aufzunehmen. Sie hofft, damit zumindest die Einbringung neuer Exemplare oder die weitere Ausbreitung im Gebiet der Union zu verhindern. AgE
(04.08.2017)