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Der Hauptgeschäftsführer vom Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Martin Weyand, hat seine Kritik an den nach seiner Auffassung zu hohen Nitrateintragen der Landwirtschaft bekräftigt und eine deutliche Verschärfung der Düngeverordnung gefordert. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung beklagte Weyand am vergangenen Wochenende einen zunehmenden technischen Aufwand bei der Aufbereitung von Trinkwasser und machte dafür vor allem eine zu hohe Düngeintensität der Landwirtschaft sowie Gülleimporte aus dem Ausland verantwortlich. Die daraus resultierenden Nitratüberschüsse sorgten für steigende Aufbereitungskosten, was in der Tendenz höhere Wasserpreise nach sich ziehen könne.
Der BDEW-Hauptgeschäftsführer moniert, dass in nahezu allen deutschen Landkreisen Nitratwerte oberhalb von 37,5 mg/l gemessen würden. Zwar werde dabei nicht immer der offizielle Grenzwert von 50 mg/l erreicht oder übertroffen. Dennoch müssten die Wasserwerke ab dieser Marke Maßnahmen zur Verbesserung des Grundwasserzustands durchführen, um die europäische Wasserrichtlinie zu erfüllen.
Weyand zufolge ist die Situation insbesondere in den viehstarken Regionen im Nordwesten Deutschlands prekär. Teilweise würden hier deutliche Grenzwertüberschreitungen gemessen. Reichten die herkömmlichen Methoden zur Wasseraufbereitung nicht aus, müssten im Extremfall neue Leitungen gebaut oder spezielle Aufbereitungsanlagen errichtet werden, so der Hauptgeschäftsführer. Nach Berechnungen des BDEW könnten die Wasserpreise in solchen Gegenden um bis zu 62 % steigen.
Vor diesem Hintergrund sieht Weyand die in diesem Jahr novellierte Düngeverordnung als unzureichend an und verlangt von der Politik spürbare Verschärfungen beim Düngerecht. Die aktuellen Vorschriften sind nach seiner Einschätzung zu lückenhaft und erlauben zu viele Ausnahmen. Weyand spricht sich unter anderem für eine Ausweitung der Pflicht zur Stickstoffbilanzierung aus. Nützlich seien aber auch freiwillige Kooperationen zwischen Landwirten und Wasserwerken, die auf eine Senkung des Düngereinsatzes abzielten. AgE
(08.08.2017)