Die Bundesregierung hat Forderungen nach einer Zusammenlegung der beiden Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine Absage erteilt. Die beiden Gemeinschaftsaufgaben verfolgen unterschiedliche Ziele, heißt es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Regierungsbilanz der ländlichen Entwicklungspolitik. Für eine Zusammenführung hatte sich zu Jahresbeginn Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ausgesprochen.
Die GRW verfüge über einen Förderungs- und Koordinierungsrahmen, mit dem sich der Bund zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur an der Mitfinanzierung von gewerblichen Investitionen sowie von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen beteilige, erläutert die Regierung. Die GAK hingegen sei das wichtigste nationale Förderinstrument für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für langfristig leistungsfähige ländliche Räume.
Laut Bundesregierung kommt die GRW ausschließlich in einer nach bestimmten sozioökonomischen Kriterien wie Einkommen und Arbeitslosigkeit festgelegten Gebietskulisse zur Anwendung. Diese Fördergebietskulisse umfasst derzeit alle ostdeutschen Länder sowie strukturschwache Gebiete der westdeutschen Länder.
Die GAK-Förderung sei demgegenüber an keine Gebietskulisse geknüpft, wenngleich es bei den Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete eine räumliche Beschränkung auf die von den Ländern definierten Gebiete zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für die Entwicklung des ländlichen Raums gebe.
Mit ihren unterschiedlichen inhaltlichen Zielsetzungen und räumlichen Schwerpunkten stellten die ländlichen Entwicklungsmaßnahmen der beiden Gemeinschaftsaufgaben eine wichtige Ergänzung zueinander dar, betont die Regierung. Die bisherige intensive Abstimmung der Fördermaßnahmen der beiden Gemeinschaftsaufgaben habe sich bewährt und sollte fortgeführt werden. AgE
(14.08.2017)