Niederländer verteidigen ihr Vorgehen in der Fipronilkrise

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Die niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) hatte bereits im November 2016 einen anonymen Hinweis über den möglicherweise illegalen Einsatz von Bioziden mit Fipronil bei der Stallreinigung zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe erhalten. Das haben die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers und der für Landwirtschaft im Haager Wirtschaftsministerium verantwortliche Staatssekretär Martijn van Dam gestern in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments klargemacht. Damit reagierten sie auf den Vorwurf des belgischen Landwirtschaftsministers Denis Ducarme, die niederländischen Behörden hätten bereits im Spätherbst 2016 Kenntnis vom Einsatz Fipronil-haltiger Mittel in Geflügelställen gewusst und keine Gegenmaßnahmen ergriffen.
Laut Schippers und van Dam sei damals allerdings entschieden worden, dass sich aus dem Hinweis keine akute Gefahr für die Volksgesundheit ableiten lasse. Dabei seien die Einschätzungen fachkompetenter Institutionen berücksichtigt worden, wie die des Büros für Risikobewertung und Forschungsplanung (BuRO), des Instituts für Gesundheit und Umwelt (RIVM sowie der Kommission für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (CtgB). Als Argument für die Entscheidung wird auch angeführt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Fipronil als für Menschen nur mäßig giftigen Stoff einstuften. Außerdem habe es keine Hinweise gegeben, dass Fipronil in die Lebensmittelkette oder gar in Eier gelangt sei. Auch über den Umfang des widerrechtlichen Einsatzes von Fipronil hätten keine Informationen vorgelegen.
Angesichts der großen Anzahl an Meldungen, die bei der NVWA jährlich eingingen, müsse aus Kosten- und Kapazitätsgründen über mögliche Folgeuntersuchungen risikobasiert entschieden werden, betonten Schippers und van Dam. Aus diesen Gründen habe die NVWA damals keinen Anlass gesehen, die zuständigen Politiker zu informieren. Allerdings sei in der ersten Hälfte dieses Jahres genügend Material gesammelt worden, um eine strafrechtliche Untersuchung vorzubereiten. Diese sei nach der betreffenden Anfrage der belgischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (FAVV) bei der NVWA vom 19. Juni in Gang gesetzt worden. AgE (14.08.2017)
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