Eckpunkte für eine Neugestaltung der Kastenstandhaltung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellt. Demnach sollen Betriebe, die nach zehn Jahren ein verbindliches Umstellungskonzept vorgelegt und gegebenenfalls einen Bauantrag gestellt haben, eine Übergangsfrist von 15 Jahren erhalten. Zur Vermeidung unbilliger Härten soll die zuständige Behörde eine Verlängerung von bis zu zwei Jahren genehmigen können. Anschließend soll die maximal zulässige Fixationsdauer acht Tage statt der bislang üblichen bis zu 35 Tage betragen.
Während der Übergangszeit sollen die Kastenstände laut Ministerium so beschaffen sein müssen, dass sich die Tiere nicht verletzen können und jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann. Den Landwirten soll damit ermöglicht werden, ohne Zwischeninvestition die Umstellung auf die deutliche Verkürzung der Fixationsdauer und die neuen Anforderungen an Kastenstände vorzunehmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach von der Notwendigkeit, den Tierschutz für Schweine zu verbessern und den Schweinehaltern eine kalkulierbare Übergangszeit für eine schrittweise Anpassung bieten. Der nach intensiven Gesprächen mit den für den Vollzug zuständigen Bundesländern entwickelte Vorschlag sei ein klares Bekenntnis zu Tierschutz und Vertrauensschutz.
Sein Ressort und die Länder verfolgten das Ziel, möglichst schnell Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte und Vollzugsbehörden herzustellen, betonte Schmidt. Die in den Betrieben vorhandenen Kastenstände sollen nur noch befristet beibehalten werden dürfen; danach muss die Fixationsdauer deutlich verkürzt werden. Damit leiste man einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung des Tierschutzes in der Schweinehaltung und verhindere gleichzeitig einen Strukturbruch in der deutschen Ferkelerzeugung. AgE
(17.08.2017)