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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Kritik am Verbot des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) bekräftigt. Anlässlich der geplanten nationalen Umsetzung der in Brüssel beschlossenen Regelung warnt der Bauernverband erneut vor einem enormen Rückschlag für den heimischen Leguminosenanbau.
Das ab 2018 geltende Verbot ist Bestandteil einer Änderungsverordnung, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt hat und mit der die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und die Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) angepasst werden sollen.
Neben der Vorschrift zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus Brachflächen enthält die Verordnung weitere Rechtsänderungen. So soll der Zeitraum, in denen eine ÖVF mit einer Kulturpflanzenmischung bestellt sein muss, von bislang acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Diese Frist soll künftig erst am 31. Dezember enden. Beim Bauernverband wird das kritisch gesehen. Dort verweist man auf die Gefahr, dass dadurch eine rechtzeitige Auszahlung der Prämien zum Jahresende für die Länder noch schwieriger werden könnte.
Verkürzt werden soll laut Änderungsverordnung hingegen der Zeitraum, in dem landwirtschaftliche Tätigkeiten auf Vorrangflächen durchgeführt werden dürfen. Anstatt bis Jahresende sollen diese künftig nur noch bis 15. November zulässig sein. Zwar räumt der DBV ein, dass Arbeiten wie das Mähen des Aufwuchses, dessen Zerkleinerung oder Abfuhr in der Regel vor Mitte November beendet seien. Dennoch wird eine zeitliche Einengung dieser Tätigkeiten für die Landwirte abgelehnt. AgE
(17.08.2017)