Bund-Länder-Annäherung zur Kastenstandhaltung

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Eine Verständigung von Bund und Ländern über eine Neugestaltung der Sauenhaltung rückt in greifbare Nähe. Ein vom Bundeslandwirtschaftsministerium auf der Grundlage einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegtes Eckpunktepapier fand bei einem Treffen hochrangiger Vertreter der zuständigen Ressorts in Bund und Ländern gestern in Berlin weitgehende Zustimmung.
„Noch vor der Bundestagswahl könnte ein gemeinsamer Bund-Länder-Konsens zur Sauenhaltung der Zukunft entstehen“, erklärte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Der Grünen-Politiker begrüßte insbesondere, dass die Verweildauer der Sauen im Kastenstand von 35 auf höchstens acht Tage verkürzt werden soll. Meyer sprach von einem „großen Fortschritt für den Tierschutz“. „Dicht beieinander“ sei man auch bei den Fristen für die Umstellung auf das neue System.
Nach dem Vorschlag des Bundes sollen Jungsauen und Sauen künftig grundsätzlich in Gruppen gehalten werden müssen. Ausnahmen sollen gelten für Betriebe mit weniger als zehn Sauen, für den Zeitraum von einer Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin bis zum Absetzen der Ferkel sowie für die genannten acht Tage bis zum Ende der Rausche.
In Zukunft sollen Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass sich die Sauen nicht verletzen können, jedes Tier ungehindert aufstehen, sich hinlegen und den Kopf ausstrecken kann und jedem Schwein entsprechend seiner Schulterhöhe eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung steht, für die bestimmte Abmessungen gelten sollen.
Bestandsbetrieben soll den Eckpunkten zufolge eine Übergangsfrist von 15 Jahren eingeräumt werden, wenn sie vor Ablauf von zehn Jahren ein verbindliches Betriebs- und Umbaukonzept zur Umstellung auf Haltungseinrichtungen nach den neuen Anforderungen sowie einen Bauantrag vorlegen. Im Einzelfall soll eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich sein. Bereits während der Übergangszeit sollen Kastenstände bestimmte Anforderungen erfüllen. AgE (18.08.2017)
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