Bundesverwaltungsgericht lässt Verbesserungsgenehmigungen bei Stallbauten zu

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zu sogenannten Verbesserungsgenehmigungen aufgehoben. Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) am vergangenen Freitag berichtete, hatten die Lüneburger Richter zuvor die Baugenehmigung für einen Ferkelaufzuchtstall, bei dem die Immissionen die Grenzwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) überschritten hätten, jedoch insgesamt eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation berechnet worden war, für rechtswidrig erachtet. Dies hatte laut ISN einen Bruch mit einer bislang einheitlichen Rechtsprechung bedeutet, denn zuvor waren von den Gerichten Stallanlagen trotz GIRL-Grenzwertüberschreitung zugelassen worden, wenn der Landwirt die Immissionswerte an anderer Stelle, etwa durch Abluftreinigungsanlagen, senken konnte.
Das OVG Lüneburg hatte jedoch im Jahr 2015 der Klage einer Anwohnerin gegen eine Baugenehmigung für einen Ferkelaufzuchtstall statt - und damit die bisherige Rechtsauffassung aufgegeben. Die Richter hatten mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Orientierungswerte der GIRL ausnahmslos einzuhalten seien und dies auch für landwirtschaftliche Bauvorhaben gelte, die eine Verbesserung der Immissionssituation ermöglichten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr aber laut ISN für alle verwaltungsrechtlichen Instanzen in Deutschland klargestellt, dass in Bereichen, die durch Gerüche bereits höher belastet sind, ein landwirtschaftliches Bauvorhaben dennoch zulässig sein kann, wenn hierdurch die Immissionssituation insgesamt verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird. Die Obergrenze an zulässigen Immissionen werde vom Bundesverwaltungsgericht in diesen Fällen bei einer Gesundheitsgefahr der Nachbarschaft gesehen. Es müsse aber noch geklärt werden, wo die konkrete Grenze liege und wie die entsprechenden Werte zu ermitteln sein, so die ISN. Gleichzeitig hätten die Leipziger Richter jedoch die Bauherren verpflichtet, alle zumutbaren Immissionsminderungsmaßnahmen in ihren Betrieben zu ergreifen. AgE (22.08.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Ukrainische Agrareinfuhren
Kein akutes Risiko für Marktverwerfungen
28.03.2024 — Die EU-Kommission sieht derzeit keine akute Gefahr von Marktverwerfungen durch steigende Agrareinfuhren aus der Ukraine. Eine qualifizierte Mehrheit der EU-Botschafter steht trotzdem auf der Kippe. Unterdessen warnen Deutschland und die Niederlande davor, der Ukraine in den Rücken zu fallen. Die französische Agrarbranche hat zwischenzeitlich die eigene Regierung in das Lager der Nein-Sager getrieben.
GAP-Änderungen
Özdemir stimmt Schnellverfahren zu
27.03.2024 — Die EU-Staaten haben sich einstimmig für eine schnelle Annahme der vorgeschlagenen GAP-Änderungen eingesetzt. Bundesagrarminister Cem Özdemir warnt allerdings vor einer verwässerten Fruchtfolge. Während der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins das geforderte Eilverfahren erleichtert aufnimmt, krisiert der grüne Abgeordnete Martin Häusling das Verfahren scharf.
Agrarstrukturerhebung
Schweinehaltung am stärksten abgebaut
27.03.2024 — Die umfassende Agrarstrukturerhebung aus dem Jahr 2023 zeigt, dass innerhalb von drei Jahren die Schweinehaltung in Deutschland spürbar geschrumpft ist. Die Zahl der Halter und der Schweine nahm zweistellig ab. Bei Rindern war der Schwund geringer, wobei aber viele Milcherzeuger die Produktion aufgaben. Bei Legehennen wurden die Haltungsplätze hingegen aufgestockt.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Tierwohlcent
Holzenkamp gegen Flaschenhals-Lösung
26.03.2024 — Leidtragende einer Verbrauchsteuer auf Fleisch, die an Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben erhoben würde, wären laut Raiffeisenverband die Erzeuger. Stattdessen fordert der DRV eine Steuer auf Endverbraucherebene. Notwendig sei eine bürokratiearme Lösung.

xs

sm

md

lg

xl