Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wirft der Albert Schweitzer Stiftung eine Hexenjagd auf die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking zum Zwecke der Spendengenerierung vor. Tierschützer der Stiftung hatten gestern vor dem Landtag in Düsseldorf die Entlassung der Agraressortchefin verlangt und zur Untermauerung ihrer Forderung rund 50 000 Online-Unterschriften überreicht. Sie werfen der Agrarressortchefin vor, dass es auf dem Schweinebetrieb ihres Mannes zu Tierschutzverstößen gekommen und sie deshalb im Amt nicht tragbar sei. Nach einer Strafanzeige der Stiftung hatte die Staatsanwaltschaft Münster im Juli jedoch entschieden, nicht zu ermitteln, da kein Verdacht auf eine Straftat Schulze Föckings bestehe.
Die ISN sieht in dem Vorgehen der Albert Schweitzer Stiftung ein typisches Vorgehen der Tierrechtsszene gegen Tierhalter. Immer wieder würden illegal aufgenommene Filmaufnahmen aus Ställen auftauchen, die dann entweder über Spenden oder den Verkauf an Medien versilbert würden. Auf der Jagd nach dem Skandalbild werde dabei ein erheblicher Filmaufwand betrieben, um mit entsprechender Dramaturgie, Lichteinstellung oder der Aufnahme von Krankenbuchten das gewünschte unschöne Bildmaterial zu bekommen. Dabei gehe es weniger um Tierschutz als um ein lukratives Geschäftsmodell mit dem Spendengelder eingesammelt werden sollen.
So sei es bezeichnend, dass man nach der Online-Zustimmung zur Rücktrittsforderung genau zu solch einem Spendenbutton der Albert Schweitzer Stiftung gelange, so die ISN. Diesem Vorgehen müssten die staatlichen Organe endlich begegnen und das auf Spendengelder ausgerichtete Spendengeflecht der Tierschutzorganisationen endlich durchleuchten.
Im Juli hatte die ISN deshalb eine Petition an den Landtag mit dem Titel Praktiken und Geflecht der Tierrechtsszene in NRW durchleuchten" eingereicht. Das Ziel sei, mehr Transparenz in die Verknüpfung und Arbeitsteilung der Tierrechtlerszene, die Spendenpraxis und deren Mittelverwendung zu bringen. Es gehe auch darum, Aktionen am Rande der Rechtsstaatlichkeit zu beenden und die Persönlichkeitsrechte der Tierhalter zu schützen. Der Staat dürfe sich durch eine Parallelkontrollstruktur der angeblichen Tierschützer seine rechtsstaatlichen Instrumente nicht aus der Hand nehmen lassen. AgE
(25.08.2017)