Die neue Düngeverordnung (DüV) erlaubt zu Raps und Gerste sowie zu Zwischenfrüchten bei nachgewiesenem Bedarf im Herbst noch eine N-Düngung von 60 kg Gesamt-N/ha bis spätestens 30. September. Der Ammonium-N-Anteil der organischen Dünger und der Stickstoff aus einem Mineralisierungsschub nach der Bodenbearbeitung sollten auch durch PIADIN® stabilisiert werden. Dafür ist die Anwendung einer PIADIN®-Menge von fünf Liter je Hektar empfehlenswert. Für eine bedarfsgerechte N-Bereitstellung ist der dann bevorzugt zur Verfügung stehende Ammoniumstickstoff besonders gut geeignet.
Die Sorge, dass Stickstoff aus Gülle wegen des Einsatzes von PIADIN® zu spät bereit stehen könnte, ist unbegründet. Im Gegenteil, sowohl Raps als auch Gerste können den über längere Zeit zur Verfügung stehenden Ammoniumstickstoff sehr gut aufnehmen. Der Vorteil dieser N-Form liegt darin begründet, dass die Pflanzen davon nur so viel aufnehmen, wie sie entsprechend ihrer aktuellen photosynthetischen Leistung in Eiweißverbindungen einbauen können. Die Gefahr des Überwachsens wird dadurch deutlich eingeschränkt und die Pflanzen werden gut auf den Winter vorbereitet. Nitrat dagegen nehmen Raps und Gerste entsprechend der Konzentration im Boden auch über den eigentlichen Bedarf hinaus auf. Dies führt zu einem übermäßigen vegetativen Wachstum und einer hohen Wassereinlagerung im Pflanzengewebe. Die Folge ist eine verminderte Winterhärte. Zu erkennen ist dies an üppig mastigen Beständen. Wie unsere Versuchsergebnisse zeigen, schützt die ammoniumbetonte Pflanzenernährung nicht nur vor dem Überwachsen, sondern führt zu einer verbesserten N-Ausnutzung, weil zusätzlich Phosphor und einige Mikronährstoffe wie beispielsweise Mangan mobilisiert werden. Gerade bei ungünstigem Witterungsverlauf mit weiteren starken Niederschlägen verbleibt der Stickstoff in der Ammoniumform und ist vor Verlagerung aus der bis dahin nur wenig tiefreichenden Wurzelzone geschützt. Die Gefahr unerwünschter und umweltschädlicher N-Verluste wird reduziert und die notwendige Herbstentwicklung der Kulturen ist abgesichert.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass die zweite Grenze laut DüV von maximal 30 kg N/ha aus der Ammonium-N-Form im Herbst nicht überschritten werden darf. Das kann im Fall hoher Ammonium-N-Gehalte in Gülle/Gärrückstand vorkommen, wird aber nicht die Regel sein. Nur unter diesen Bedingungen kann es dann möglich sein, dass die Gesamt-N-Düngermenge von 60 kg N/ha nicht überschritten werden kann.
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Abb.: Rapsbestand Mitte September nach vorangegangenen stärkeren Niederschlägen