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Der von Niedersachsen eingebrachte Entschließungsantrag zur Kastenstandhaltung von Sauen kommt nicht in der nächsten Bundesratssitzung am 22. September zur Abstimmung. Der Agrarausschuss der Länderkammer sprach sich heute dafür aus, die Entschließung zu vertagen. Zuvor hatte eine Probeabstimmung ergeben, dass die Vorlage aller Voraussicht nach keine Mehrheit im Plenum erhalten würde. Nunmehr wird sich der Ausschuss frühestens Mitte Oktober und damit nach der niedersächsischen Landtagswahl mit der Vorlage befassen.
Gemäß dem Entschließungsantrag soll der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung für Neu- und Umbauten sofort und für vorhandene Ställe im Regelfall innerhalb von zehn Jahren vollzogen werden müssen. Für Umbaumaßnahmen sollen den Betrieben laut dem Vorschlag Niedersachsens weitere zwei und in Härtefällen nochmals drei Jahre eingeräumt werden können.
Der niedersächsische Antrag geht damit über den Vorschlag des Bundes hinaus. Der will einem Eckpunktepapier zufolge ebenfalls eine Übergangsfrist von zunächst zehn Jahren, allerdings die Möglichkeit zu deren Verlängerung um bis zu sieben Jahre, wenn die Betriebe rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein verbindliches Umbaukonzept vorgelegen und im Bedarfsfall einen Bauantrag stellen. Bereits während der Übergangszeit sollen die Kastenstände bestimmte Anforderungen erfüllen. Beiden Vorschläge sehen vor, dass Sauen im Deckzentrum nur noch höchstens acht Tage anstatt bislang 35 Tage im Kastenstand gehalten werden dürfen. AgE
(05.09.2017)