Copyright:
Die Landesregierung von Berlin wird möglicherweise die Vereinbarkeit der geltenden Rechtsvorschriften zur Schweinehaltung mit dem Grundgesetz überprüfen lassen. Er werde dem Senat vorschlagen, eine entsprechende Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, kündigte Justizsenator Dr. Dirk Behrendt heute an. Dies habe die Prüfung des in diesem Frühjahr von Greenpeace vorgelegten Rechtsgutachtens ergeben. Der Grünen-Politiker räumte ein, dass in Berlin nur eine sehr geringe Zahl von Schweinen gehalten werde. Dennoch hätten die Berliner Verbraucher die berechtigte Erwartung, dass Tiere auch in der konventionellen Aufzucht so gehalten würden, dass ihre artspezifischen Grundbedürfnisse geachtet würden.
Greenpeace begrüßte die Initiative des Justizsenators als einen ersten wichtigen Schritt, die verfassungswidrige Tierquälerei in deutschen Schweineställen endlich abzuschaffen. Zustimmung kam auch vom Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Dr. Anton Hofreiter. Seiner Auffassung nach hätte die Bundesregierung längst die Haltungsverordnungen überarbeiten und deutlich verschärfen müssen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) widersprach indes entschieden der juristischen Argumentation. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse der Gesetzgeber das besondere öffentliche Interesse am Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe und damit des Wirtschaftsbereichs Landwirtschaft besonders beachten, betonte der Bauernverband. Gesetzliche Vorgaben zur Schweinehaltung müssten deshalb so gestaltet sein, dass diese auch vom Landwirt umgesetzt werden könnten. Die derzeitige Schweinehaltung sei Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, bei dem in ständiger Begleitung von Wissenschaft, Forschung und Beratung die Anforderungen von Tierschutz, Tiergesundheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit Verbrauchern und Gesellschaft, Arbeitsschutz und -qualität zur Deckung gebracht würden. Zwangsläufig entstehende Zielkonflikte seien minimiert und austariert worden. AgE
(14.09.2017)