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Die Details der ab dem Jahr 2018 für einen Teil der viehhaltenden Betriebe verbindlichen Stoffstrombilanz stehen auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag. Wie die Länderkammer dazu entscheiden wird, ist allerdings bislang völlig offen.
Nachdem Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angekündigt hatte, er werde die Stoffstrombilanzverordnung nicht verkünden, wenn der Bundesrat in allen Punkten den Ausschussempfehlungen folge, bemühen sich einige Länder um einen Kompromiss, der vom Bund mitgetragen werden kann. Ob dieser zustande kommt, ist allerdings unklar.
Nicht ausgeschlossen ist, dass die Verordnung von der Tagesordnung genommen und auf die nächste Sitzung der Länderkammer vertagt wird. Die Entscheidung würde dann zwar erst im November fallen, aber immer noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des Düngegesetzes und der darin geregelten Verpflichtung zur betrieblichen Stoffstrombilanz zum 1. Januar 2018.
Die weiteren Agrarthemen der anstehenden Länderkammersitzung sind von deutlich geringerer Brisanz. Mit der Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung sollen EU-rechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Durch die Neuartige Lebensmittel-Verordnung soll die Übertragung von Aufgaben, die sich bereits seit einiger Zeit aus der neuen EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ergeben, geregelt werden. Dabei geht es insbesondere um das Verfahren der Zulassung traditioneller Lebensmittel aus Drittmitteln und die Klärung, ob ein Erzeugnis in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung fällt.
Schließlich befasst sich der Bundesrat mit der Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung. Auch dabei sollen Anpassungen im europäischen Recht national umgesetzt werden. AgE
(19.09.2017)