Die Länder sind offen für einen Kurswechsel in der staatlichen Risikovorsorgepolitik. Die Agrarministerkonferenz sprach sich vergangene Woche in Lüneburg dafür aus, die bisherige Haltung Deutschlands neu zu justieren. Zur Begründung verwiesen die Ressortchefs auf die bislang nicht ausreichende Risikovorsorge in den Betrieben sowie die Unterstützung von Versicherungsprämien in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten.
Konkretisiert werden sollen die künftigen Vorstellungen für eine geänderte Politik in einem Bericht, den der Bund gemeinsam mit den Ländern bis Herbst nächsten Jahres erarbeiten soll. Gegenstand des Berichts soll eine Überprüfung der bisherigen Förderpolitik in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sein. Daneben sollen Verbesserungsmöglichkeiten im Steuerrecht aufgezeigt werden, unter anderem soll es um die steuerliche Risikoausgleichsrücklage gehen.
Ferner sollen Bund und Länder prüfen, ob und wie eine umfassende Risikoabsicherung über Mehrgefahrenversicherungen oder einen Fonds auf Gegenseitigkeit aus staatlichen Mitteln unterstützt werden kann. Erfolgen soll dies unter Beachtung der Wettbewerbssituation im Binnenmarkt, der verschiedenen Witterungsrisiken sowie der betroffenen Kulturen. Schließlich erwarten die Minister Informationen über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Risikovorsorge, beispielsweise über die Bereitstellung und Aufbereitung von Informationen sowie zu notwendigen Forschungsaktivitäten.
Nach wie vor kein Einvernehmen gibt es zwischen Bund und Ländern in der Bewertung der Frostschäden im Wein- und Obstbau vom Frühjahr dieses Jahres. Während die Länderminister diese als außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes einstufen und den Bund zur Bereitstellung von Finanzmitteln für die Betriebe auffordern, bleibt das Bundeslandwirtschaftsministerium zurückhaltend. Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen liege kein solches Naturereignis nationalen Ausmaßes vor, heißt es in einer Protokollerklärung des Bundes zu diesem Tagesordnungspunkt der AMK. AgE
(04.10.2017)