Die Forderung nach höherer Entschädigung für Grundeigentümer und Bewirtschafter von Flächen beim Netzausbau stößt in der Energiewirtschaft auf Widerstand. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) warnten heute eindringlich vor unverhältnismäßigen und unnötigen Kostensteigerungen.
Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, nannte wiederkehrende jährliche Zahlungen zusätzlich zur derzeit gewährten einmaligen Entschädigung nicht nur überflüssig, sondern auch vollkommen unverhältnismäßig. Regelmäßige Zahlungen seien zudem verfassungswidrig.
Kapferer berief sich auf ein gemeinsam von BDEW und VBEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Danach ließen sich wiederkehrende Entschädigungszahlungen nicht auf zwei konkrete Nord-Süd-Stromleitungen auf der Höchstspannungsebene beschränken. Aus Gründen der Gleichbehandlung bestehe vielmehr ein sehr hohes Risiko, dass solche regelmäßigen Vergütungen auch bei der Verlegung von weiteren Strom- sowie Erdgas-, Wasser- oder Wärmeleitungen eingefordert werden könnten.
Laut BDEW und VBEW würden durch wiederkehrende Zahlungen bei allen im Bundesbedarfsplan- und Energieleitungsausbaugesetz enthaltenen Projekten Mehrkosten von etwa 175 Mio Euro im Jahr entstehen. Summiert auf die durchschnittliche Abschreibungsdauer von Netzinvestitionen kämen den Verbänden zufolge insgesamt rund 7 Mrd Euro zusammen, bei geschätzten Investitionskosten von 18 Mrd Euro für den Netzausbau. Kapferer kritisierte die Forderungen aus der Landwirtschaft als volkswirtschaftlich völlig überzogen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) wies die Kritik zurück. Eine angemessene Entschädigung der Landwirte und Grundstückseigentümer führe zu keiner spürbaren Mehrbelastung für die Verbraucher, ganz anders als die faktisch garantierten Renditen der Netzbetreiber, stellte der Bauernverband fest. Stattdessen könnten angemessene Entschädigungen dazu beitragen, durch einen beschleunigten Netzausbau so genannte Redispatch- oder Abschaltkosten in Milliardenhöhe zu vermeiden. AgE
(05.10.2017)